AGB
Gültig ab 01.01.2023 Beyond Group GmbH Seite 1
Allgemeine Geschäftsbedingungen, Mietbedingungen und Handelsbedingungen Beyond Group GmbH gültig ab 01.01.2023
Beyond Group GmbH – nachfolgend Beauftragter oder Vermieter genannt-
Auftraggeber – nachfolgend Auftraggeber oder Mieter genannt –
§ 1 ALLGEMEINES
ZUSTANDEKOMMEN EINES VERTRAGES Für alle Geschäfte gelten ausschließlich die Bedingungen des Vermieters. Der Inhalt und der Umfang des Auftrages entsprechen der schriftlichen Auftragsbestätigung des Vermieters. Abweichende oder ergänzende Absprachen sind nur gültig, wenn sie durch den Vermieter schriftlich bestätigt werden. Der Vermieter behält sich zu jeder Zeit das Recht vor, in individuellen und speziellen Fällen von den allgemeinen Mietbedingungen abzuweichen.
MIETPREISE Die Mietpreise eines Mietgegenstandes richten sich nach den gültigen Listenpreisen exklusiv der gültigen Mehrwertsteuer und gilt für einen Benutzungstag. Für den zweiten Benutzungstag wird eine Tagesmiete in Höhe von 50 % der Grundmiete und für jeden weiteren Tag eine Tagesmiete in Höhe von 25 % berechnet.
ZAHLUNGSBEDINGUNGEN Der Gesamtbetrag wird durch den Auftraggeber unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug beglichen. Der Beauftragte hält sich das Recht vor, bei Vertragsabschluss eine Anzahlung oder die Bezahlung des Gesamtbetrages zu verlangen. Die Anzahlung wird bei Rechnungsstellung mit dem Gesamtbetrag verrechnet, sodass der Auftraggeber die Differenz zwischen Anzahlungs- und Gesamtbetrag unverzüglich nach Rechnungseingang ohne Abzug zu zahlen hat. Alle Zahlungen sind ausschließlich bargeldlos zu tätigen. Bei Zahlungsverzug ist der Beauftragte berechtigt, Verzugszinsen in banküblicher Höhe zu berechnen.
KAUTION Der Vermieter kann eine Kaution in Höhe von 50 % des Wiederbeschaffungswertes vor Übergabe des Mietgegenstandes an den Mieter verlangen. Der Mieter erhält die Kaution bei einwandfreier Rückgabe des Mietgegenstandes schnellstmöglich zurück.
MIETZEITRAUM Der Mietgegenstand wird dem Mieter für den in der Auftragsbestätigung vereinbarten Mietzeitraum zur Verfügung gestellt. Der Mieter hat den Vermieter unverzüglich zu informieren, wenn sich der Mietzeitraum verlängern sollte. Die Mietzeitraum-Verlängerung muss schriftlich vom Vermieter bestätigt werden. Der Vermieter kann die zusätzliche Mietzeit wie im Absatz „Mietpreise“ beschrieben zusätzlich berechnen.
HAFTUNG Der Mieter haftet während des Mietzeitraums für alle Schäden, die aus der Benutzung des Mietgegenstandes resultieren. Bei Verlust oder Beschädigung des Mietgegenstandes ist der Mieter verantwortlich. Dies gilt auch für Schäden, die durch Dritte oder höhere Gewalt verursacht werden, wie Schäden durch Brand, Sturm, Unwetter, Hagel, Wasser, Einbruch, Diebstahl, Vandalismus und Terrorismus. Reparaturen an dem Mietgegenstand dürfen durch den Mieter nicht eigenmächtig vorgenommen werden. Wenn der Schaden noch repariert werden kann und die Kosten dafür nicht höher sind als der Wiederbeschaffungswert des Artikels, muss der Mieter die Reparaturkosten ersetzen. In allen anderen Fällen wird der Wiederbeschaffungswert dem Mieter in Rechnung gestellt. Der Mieter haftet dem Vermieter gegenüber für Ansprüche Dritter, die diese wegen Schäden, die aus der Benutzung des Mietgegenstandes resultieren, gegen uns geltend machen können. Der Vermieter haftet niemals für direkte oder indirekte Schäden, die im Zusammenhang mit der Benutzung des Mietgegenstandes durch unsere Arbeitnehmer, durch von unserer Seite
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aus eingeschaltete Dritte, durch Fehler und/oder Mängel jedweder Art am Mietgegenstand oder durch andere uns zuzuschreibende Ursachen entstanden sind, es sei denn, der Schaden wurde durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit unsererseits verursacht; in diesem letzteren Falle bleibt unsere Haftung auf einen Betrag gleich dem vereinbarten Mietpreis beschränkt. Verletzungsschäden, Betriebsschäden und/oder Schäden auf Grund entgangenen Gewinns sind von unserer Haftung vollständig ausgeschlossen. Beim vereinbarten Transport des Mietgegenstandes durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schaden am Gelände und/oder an den Gebäuden geht zu Lasten des Mieters.
VERSICHERUNG Der Mietgegenstand ist nicht versichert. Die Gefahr geht mit Übernahme des Mietgegenstandes durch den Kunden und/oder Mieter gleichzeitig auf ihn über. Es wird empfohlen, den Mietgegenstand für die Dauer der Veranstaltung einschließlich der Zeiten für den Auf- und Abbau zu versichern.
VERFÜGBARKEIT Die durch den Vermieter nicht rechtzeitig erfolgende Zurverfügungstellung des Mietgegenstandes bzw. die nicht rechtzeitig erfolgende Abholung durch den Vermieter oder die sonstige nicht rechtzeitige Erfüllung von Verpflichtungen gegenüber dem Mieter, kann dem Vermieter nicht angelastet werden, wenn dies die Folge höherer Gewalt ist, wozu in jedem Falle zählen: schlechtes Wetter, Brand, Explosion oder Ausströmung gefährlicher Stoffe und/oder Gase oder diesbezügliche Gefahr, Versäumnisse des Mieters oder Dritter wie etwa von Zulieferern oder Transporteuren, Krankheit von nicht einfach zu ersetzendem Personal, Besatzung oder Blockade oder behördliche Maßnahmen und Terrorismus. Außer, wenn die Erfüllung als dauerhaft unmöglich zu betrachten ist, ist die Auflösung des Mietvertrags durch den Mieter wegen nicht rechtzeitiger Zurverfügungstellung des Mietgegenstands erst möglich, nachdem der Mieter dem Vermieter, unter Berücksichtigung aller Umstände, schriftlich eine angemessene nähere Frist zur Erfüllung gesetzt hat und auch innerhalb dieser näheren Frist keine Erfüllung stattgefunden hat. Wenn der Mieter bei Erhalt des Mietgegenstandes ein Versäumnis oder eine Beschädigung feststellt, wodurch der Mietgegenstand nicht benutzt werden kann, hat er das Recht auf gleichwertiges Ersatzmaterial. Der Mietgegenstand darf durch den Mieter ausschließlich entsprechend der Bestimmung und für das vereinbarte Projekt benutzt werden; es darf deshalb ohne unsere schriftliche Zustimmung nicht Dritten zur Benutzung überlassen werden. Wenn wir dem Mieter die schriftliche Zustimmung erteilen, der Mietgegenstand Dritten zur Benutzung zu überlassen, bleibt der Mieter unverändert verpflichtet, alle seine Verpflichtungen, die aus unseren Vermietungs- und Zahlungsbedingungen resultieren, zu erfüllen.
INFORMATIONSPFLICHT DES MIETERS Der Kunde und/oder Mieter hat dem Lieferanten und/oder Vermieter unverzüglich mitzuteilen:
- wenn die Ware und der Mietgegenstand nicht vollständig sind; • wenn der Mietgegenstand beschädigt worden ist; • wenn der Mietgegenstand gestohlen wurde oder auf andere Weise abhandengekommen ist.
ANNULIERUNG Die Annullierung eines Auftrags ist bis spätestens 3 Monate vor Beginn des Events möglich. Der Auftrag muss schriftlich annulliert werden. Die bis vor den 3 Monaten entstandenen Kosten werden mit 50% der Gesamtsumme in Rechnung gestellt. Bei einer Annullierung zu einem späteren Zeitpunkt (innerhalb 3 Monate) wird die vollständige Gesamtsumme berechnet, außer wenn die Güter noch vermietet werden können. In diesem Falle werden nur 25% des ursprünglichen Betrags in Rechnung gestellt.
URHEBERRECHT Der Vermieter behält sich jederzeit das Recht vor, an Orten, an denen Mietgegenstände des Vermieters stehen, zu Marketingzwecken des Vermieters Fotoproduktionen, Videoaufnahmen usw. zu machen.
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ABBILDUNGEN/FOTOS Abbildungen und Fotos in Katalogen und Broschüren, sowie auf Internetseiten und in Multimedia Präsentationen auf CD und DVD können von der Wirklichkeit abweichen. Dies gilt insbesondere für Tischdecken, da dies Naturprodukte sind und somit Farbunterschiede nicht immer völlig ausgeschlossen werden können.
DATENSCHUTZ
Der Vermieter speichert zur Bearbeitung des Vertrages die personenbezogenen Daten des Mieters. Diese Daten beinhalten Informationen zur Identifikation und Kontaktaufnahme der Person oder des Unternehmens. Die Beyond Group GmbH, Altenberger Str. 12, 48329 Havixbeck nutzt die Daten zur Übermittlung von Geschäftsdokumenten, Informationen (auch Werbung) und Angeboten. Dieser Übersendung von Informationen und Angeboten aus Marketingzwecken kann der Mieter gegenüber dem Vermieter jederzeit widersprechen. Wenn der Mieter Waren oder Dienstleistungen anfordert, werden weitere Angaben zum Vertrag, Bankverbindung, Kreditkarte oder Kundennummer gespeichert. Alle in diesem Zusammenhang angegebenen Daten werden vom Vermieter im Bedarfsfall an, mit dem Vermieter zusammenarbeitenden Drittunternehmen, wie Banken oder Sparkassen, Inkassobüros oder Rechtsanwälten übermittelt, um zur Abwicklung seiner Aufträge genutzt zu werden. Soweit der Mieter die bei dem Vermieter gespeicherten Daten abrufen, ändern oder löschen möchte, kann der Mieter dies dem Vermieter jederzeit per Post, per E-Mail oder telefonisch mitteilen.
§ 2 GEBRAUCHSGÜTER
SELBSTABHOLUNG UND RETOURNIERUNG Der Mieter kann den Mietgegenstand selbst abholen. Bei der Abholung muss der Mieter den Mietgegenstand selbst auf Vollständigkeit und Tauglichkeit prüfen. Zudem hat der Mieter dafür Sorge zu tragen, dass der Mietgegenstand ordnungs- und vorschriftsgemäß transportiert wird. Der Mietgegenstand muss in einem geschlossenen Fahrzeug transportiert werden. Wenn nicht anders vereinbart, hat der Mieter den Mietgegenstand spätestens 2 Tage nach Abholung wieder zurückzubringen und einem Mitarbeiter zu übergeben. Bei der Rückgabe wird der Mietgegenstand auf Vollständigkeit, Schäden und Verschmutzung kontrolliert. Wenn das Material aus Geschirr, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Materialien besteht, kann es nicht sofort kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und die Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfinden. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Rückgabe und der Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Eine Selbstabholung ist ab einer Auftragsgröße von 25,00€ möglich.
LIEFERUNG UND RETOURNIERUNG Der Mieter kann sich den Mietgegenstand von der Beyond Group GmbH gegen Aufpreis liefern lassen. Die Lieferung wird so eingeplant, dass der Mietgegenstand vor Beginn des Ereignisses dem Kunden zur Verfügung steht. Der Vermieter kann nicht für eine verspätete Lieferung infolge höherer Gewalt haftbar gemacht werden. Der Mietgegenstand wird bis hinter die erste Tür auf Parterre geliefert, wenn ein Zugangsweg zur Verfügung steht, der für einen Transport per LKW von 40 Tonnen geeignet ist. die Mindesttürbreite beträgt 2 Meter, die Mindesthöhe beträgt 2,50 m. Wenn diese Transportbedingungen nicht erfüllt werden (z.B., weil der Untergrund nicht geeignet ist, der Zugangsweg zu schmal ist, parkende Autos den An- und Abtransport verhindern, der Mietgegenstand noch nicht sauber sortiert ist, um abgeholt werden zu können oder niemand anzutreffen ist), hat der Vermieter das Recht, die hierdurch entstandenen Extrakosten in Rechnung zu stellen. Bei der Ablieferung muss der Mieter den Mietgegenstand auf Vollständigkeit und Tauglichkeit kontrollieren. Eventuelle Versäumnisse müssen innerhalb von 2 Stunden nach Warenübergabe dem Vermieter telefonisch oder per Fax gemeldet werden. Am vereinbarten Abholtag muss der Mietgegenstand ab vormittags 09:00 Uhr sortiert und sauber gestapelt hinter der ersten Tür auf Parterre bereitstehen (siehe Anlieferung). Bei der Abholung werden die Mietgegenstände sofort, soweit möglich, kontrolliert und gezählt. Wenn die Mietgegenstände aus Geschirr, Besteck, Tüchern und/oder anderen kleinen Mietgegenständen besteht, kann nicht sofort beim Einladen kontrolliert werden. Der Mieter ist damit einverstanden, dass die definitive Zählung und die Kontrolle erst in den Lagern des Vermieters stattfinden. Der Vermieter garantiert, dass im Zeitraum zwischen der Abholung und Zählung im Lager kein Verlust und keine Beschädigung entstehen. Der Mietgegenstand wird innerhalb von 48 Stunden nach dem Ende des Ereignisses abgeholt, außer wenn ein anderer Abholtermin vereinbart ist. Eine Lieferung ist ab einer Auftragshöhe von 150,00€ möglich.
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REINIGUNG UND BEDIENUNG Der Mieter muss den Mietgegenstand sorgfältig behandeln. Geschirr, Besteck, Küchenapparatur usw. werden nach der Rückgabe gegen eine Vergütung durch den Vermieter gereinigt; sie müssen durch den Mieter so dem Vermieter zurückgegeben werden (sortiert, ohne Essensreste, Fettreste usw.), dass sie sofort maschinell gereinigt werden können. Wenn der Mietgegenstand schmutzig ist, hat der Vermieter das Recht, die zusätzlich entstandenen Kosten dem Mieter nachträglich in Rechnung zu stellen. Sämtliche Textilien wie z. B. Tischdecken, Hussen, Stuhlkissen, Handtücher, Schürzen usw. müssen nach der Benutzung im trockenen Zustand an den Vermieter zurückgegeben werden. Der Mieter hat unmittelbar nach der Veranstaltung dafür Sorge zu tragen, dass feucht gewordene Textilien trocken und luftig gelagert werden, um das mögliche Entstehen von sogenannten Stockflecken zu verhindern. Bei dem Bodenbelag gelten zer- oder verschnittene und stark verschmutzte (Kaugummi, Brandlöcher z.B. durch Zigaretten) Fliesen/Platten als nicht mehr brauchbar.
ZELTE Die Verpflichtungen des Mieters:
1.
Der Mieter bestimmt den Ort, an dem der Mietgegenstand installiert wird. Er untersucht, ob der Mietgegenstand am Ort der Installation sicher und ohne Schaden an Sachen anderer und/oder ohne Beeinträchtigung der Rechte anderer installiert werden kann, und steht für diese Tatsache ein. Er informiert den Vermieter über die Anwesenheit von Leitungen, Kabeln, Rohren und anderen Vorrichtungen auf oder im Boden. Das Gelände, auf dem das Mietobjekt aufgestellt werden muss, muss horizontal und eingeebnet sein. Der Mieter steht dafür ein, dass das betreffende Gelände am Tag, der für die Ablieferung und/oder Montage des Mietgegenstandes vereinbart ist, frei, geräumt und gut zu befahren ist, auch durch LKW von 40 Tonnen. Maßnahmen, die für das eine oder andere notwendig sind, werden durch den Mieter getroffen und gehen vollständig zu dessen Lasten. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden, Leitungen, Rohren oder anderen Gegenständen auf oder im Boden infolge der Montage des Mietobjekts gehen zu Lasten des Mieters.
2.
Beim vereinbarten Transport des Mietgegenstandes durch den Vermieter steht der Mieter dafür ein, dass der Vermieter einen Zugangsweg nutzen kann, der für LKW von 40 Tonnen geeignet ist. Schäden am Gelände und/oder an den Gebäuden gehen zu Lasten des Mieters.
3.
Bei Schnee muss der Mieter dafür Sorge tragen, dass das Zeltdach schneefrei bleibt. Durch Schneelast verursachte Schäden gehen zu Lasten des Mieters.
4.
Bei Sturm und/oder Unwetter steht der Mieter dafür ein, dass alle Ein- und Ausgänge des Zelts dichtgehalten werden. Droht oder entsteht ein Schaden am Mietgegenstand, so muss der Mieter alles tun, um den Schaden zu verhindern oder möglichst gering zu halten. Der Mieter ist verpflichtet den Vermieter darüber auf dem Laufenden zu halten. Gegen Wind- / Sturmeinfluss werden die Partyzelte auf unversiegelten Flächen durch Erdnägel, bei versiegelten Flächen (Plattierung/Asphaltierung) durch Dübelanker (Ø 10 – 14 mm) gesichert. Alternativ besteht die Möglichkeit Metallronden-Kontergewichte
1.
einzusetzen.
5.
Ohne Zustimmung des Vermieters darf der Mieter (außer in den unter Punkt 4 genannten Fällen), keine Änderungen am Mietgegenstand anbringen.
6.
Der Mieter darf den Mietgegenstand ausschließlich entsprechend der vereinbarten Bestimmung benutzen. Der Mieter wird im oder am Mietgegenstand keine Veränderungen anbringen. Das Bekleben, Bemalen oder anderweitige Bearbeiten des Mietgegenstandes ist nicht gestattet.
7.
Wenn für die Aufstellung des Mietgegenstandes die Zustimmung eines Dritten notwendig ist, trägt der Mieter rechtzeitig für den Erhalt dieser Zustimmung Sorge. Er informiert den Vermieter schriftlich über das Vorliegen dieser Zustimmung. Der Nichterhalt der erforderlichen Zustimmung(en) geht vollständig auf Risiko des Mieters. An einen Dritten zu zahlende Vergütungen für die Aufstellung und Erhaltung des Mietgegenstandes, welcher Art auch immer, gehen vollständig zu Lasten des Mieters, auch wenn sie bereits durch den Vermieter entrichtet worden sind.
8.
Bei Zelten ab 75 qm Grundfläche muss seitens des Mieters bei der für „Fliegende Bauten“ zuständigen Behörde (Bauordnungsamt) eine entsprechende Bauabnahme beantragt werden. Die Kosten hierfür sind vom Mieter zu tragen. Es gelten die baubehördlich festgelegten Bestimmungen für „Fliegende
2.
Bauten“, die in jedem Fall einzuhalten sind, insbesondere was Brandschutz und Sicherheit anbelangt.
9.
Die Stromversorgung der in den Zelten angebrachten Notbeleuchtungen und Notausgangskennzeichnungen muss vom Mieter installiert werden.
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HEIZ-, KLIMAANLAGEN-, STROM- UND TOILETTENEINHEITEN Außer wenn etwas anderes angegeben ist, bezieht sich der angebotene bzw. vereinbarte Preis nicht auf die Kosten für Energie- und/oder Brennstoffverbrauch und die Kosten für den Anschluss ans Versorgungsnetz. Der durch uns gelieferte Brennstoff wird zu unserem Tagespreis berechnet. Die in den Angeboten genannten Brennstoffkosten können sich daher ändern.
Die Verpflichtungen des Mieters:
1.
Der Mieter muss dafür sorgen, dass die für die Installation des Mietobjekts benötigten Vorrichtungen rechtzeitig angebracht werden. Er muss dabei die durch uns erteilten Anweisungen genau befolgen. Er muss außerdem dafür sorgen, dass der Ort, an dem das Mietobjekt installiert wird, die durch die zuständigen Stellen festzulegenden Anforderungen erfüllt und jederzeit frei und unbehindert zugänglich ist und dass die ungestörte Funktion des Mietobjekts auf keinerlei Weise behindert wird, das Ganze entsprechend unserer Beurteilung. Außerdem muss der Mieter – soweit erforderlich -über behördliche Genehmigungen verfügen, die mit der Benutzung des Mietobjekts im Zusammenhang stehen.
2.
Der Mieter erklärt, das Mietobjekt in ordnungsgemäßem Zustand erhalten zu haben und im gleichen Zustand an uns zurückzugeben. Der Mieter haftet für alle Schäden jedweder Art und jedweden Ursprungs, gleichgültig ob sie durch den Mieter oder Dritte verschuldet werden oder die Folge höherer Gewalt sind.
3.
Der Mieter muss für eine angemessene Bewachung des Mietobjekts Sorge tragen. Der Mieter muss auf Verlangen das Mietobjekt gegen die durch uns anzugebenden Risiken versichern und während des Mietzeitraums für uns versichert halten.
4.
Das Mietobjekt darf nur durch uns bzw. durch Personal, das durch uns bestimmt wird, bedient werden.
5.
Der Mieter ist verpflichtet, uns Störungen unverzüglich zu melden. Reparaturen dürfen ausschließlich von uns durchgeführt werden. Die Nichtnutzbarkeit des Mietobjekts wegen Störungen oder Reparaturen berührt nicht die Verpflichtung des Mieters, den vereinbarten Mietpreis zu zahlen.
§ 3 VERBRAUCHSGÜTER
KOMMISSIONSGESCHÄFT/RÜCKGABE VON VOLLGUT Der Kunde hat nur nach vorheriger Absprache mit dem Beauftragten die Möglichkeit ein Rückgaberecht bis zu einer Dauer von max. 5 Tagen ab Kaufdatum für die von ihm bezogenen Verbrauchsgüter z.B. Getränke zu erhalten (Kommissionskauf). Der Beauftragte ist ausdrücklich nicht dazu verpflichtet Kommissionsaufträge zu akzeptieren und entscheidet im Einzelfall. In der Regel nimmt der Beauftragte nur volle Gebinde (i. d. Regel Kisten mit Flaschen einer bestimmten Anzahl pro Gebinde) zurück. Aufgrund der sogenannten Chargen-Rückverfolgbarkeit von Lebensmitteln nach EU-Verordnung 178/2002 kann der Beauftragte aus organisatorischen Gründen im anonymen Kassengeschäft Getränke nicht in Kommission verkaufen. Bei Anlieferungen erhebt der Beauftragte für seine Dienstleistung der evtl. Rücknahme zusätzlich einen Aufwandsausgleich für Vollgutretoure, deren Höhe aus seiner jeweils aktuellen Preisliste zu entnehmen ist
REKLAMATION Beanstandungen hinsichtlich Menge und Umfang der gelieferten und zurückgenommenen Gebinde (Voll- und Leergut) sowie der Beschaffenheit der gelieferten Waren und des Mietgegenstandes in Bezug auf Art, Sorte, Qualität sind unverzüglich nach Feststellung des Mangels vorzutragen. Nach Ablauf von 14 Tagen seit der Lieferung sind sämtliche Reklamationen ausgeschlossen. Im Party-Service sind alle späteren diesbezüglichen Reklamationen mit Bestätigung des Retourscheins ausgeschlossen. Trübbier und MHD-abgelaufene-Ware (Ablauf des Mindesthaltbarkeitsdatums bei Getränken) wird bei berechtigten Reklamationen nur bei Rückgabe von mehr als 50% der entsprechenden Füllmenge des jeweiligen Getränkes ersetzt, und zwar mengenmäßig in Höhe der Rückgabe. Bei festgestellten Mängeln, die eindeutig zu Lasten des Lieferanten gehen, kann der Kunde Ersatz der Ware verlangen. Weitergehende Ansprüche sind ausgeschlossen. Mängel, die durch unsachgemäße Lagerung und Behandlung der Ware oder des Mietgegenstandes beim Kunden entstehen, gehen zu dessen Lasten.
LEERGUT Paletten, Mehrwegflaschen, -kästen, -fässer, -kubitainer, -container, -kanister, -keggies, -Coolkegs, Kohlensäure- und Propangasflaschen sowie sämtliche sonstigen denkbaren Mehrwegbehältnisse sind in jedem Fall Eigentum des jeweiligen Herstellers und auch wenn bepfandet, unveräußerlich. Fehlende Rückgabemengen werden unberücksichtigt der Ursache hierfür, zum Wiederbeschaffungspreis zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung gestellt.
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KOHLENSÄURE Der Mieter ist verpflichtet die gemietete Kohlensäure-Flasche ein unverzüglich nach Leerung zurückzugeben. Überschreitet die Mietdauer der Kohlensäure-Flasche einen Monat, ist der Vermieter berechtigt die in „Mietpreis“ aufgeführte Tagesmiete für die Nutzung der Flasche in Rechnung zu stellen. Die verbrauchte Kohlensäure wird nach Rückgabe der Kohlensäure-Flasche ermittelt und dem Mieter in Rechnung gestellt. Wird die Kohlensäure-Flasche nach 24 Monaten oder nach Ablauf der Geschäftsbeziehung nicht zurückgegeben wird der Vermieter den Wiederbeschaffungspreis berechnen.
EIGENTUMSVORBEHALT Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum des Lieferanten. Die Weiterveräußerung ist im Rahmen einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung zulässig. Der Abnehmer tritt seine sämtlichen ihm aus der Weiterveräußerung zustehenden Forderungen schon heute im Voraus in voller Höhe an uns ab, und zwar ohne Rücksicht darauf, ob die unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware an einen oder mehrere Abnehmer weiterverkauft wird und, ohne dass es noch einer besonderen Abtretungserklärung für den einzelnen Verkaufsfall bedarf. Die abgetretenen Forderungen dienen zur Sicherheit des Lieferanten und/oder Vermieters nur in Höhe des Wertes der jeweils weiterverkauften, unter Eigentumsvorbehalt stehenden Ware.
§ 4 SONSTIGES
GERICHTSSTAND Als Gerichtsstand gilt für beide Teile Coesfeld/Westf. als vereinbart.
GÜLTIGKEIT Diese Geschäftsbedingungen, Mietbedingungen und Handelsbedingungen von Beyond Group GmbH ist ab dem 01.01.2023 gültig. Alle alten Geschäftsbedingungen, Mietbedingungen und Handelsbedingungen werden ab dem 01.01.2023 automatisch ungültig. Eine ausführliche und detaillierte Hauptfassung dieser Geschäfts- und Mietbedingungen kann auf Wunsch zugesandt. Für Fragen steht Ihnen ein Mitarbeiter gerne zur Verfügung.